Was Sie über das neue Verpackungsgesetz 2019 wissen müssen

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Was Sie über das neue Verpackungsgesetz 2019 wissen müssen

Was Sie über das neue Verpackungsgesetz 2019 wissen müssen

Bevor das Weihnachtsgeschäft beginnt, wollen wir von MT Geschenkpapier Sie einmal ausführlich über das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) informieren, das am 01. Januar 2019 die bisherige Verpackungsordnung abgelöst hat. Was das Verpackungsgesetz für Sie als Einzelhändler oder Ladenbesitzer bedeutet, erfahren Sie hier.

Was ändert sich durch das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) im Einzelhandel?

Bestehende Rücknahmesysteme wie der Grüne Punkt werden seit Januar 2019 durch ein neues Verpackungsgesetz ergänzt. Es verpflichtet Händler Verpackungsmaterial inklusive Geschenkpapier von MT Geschenkpapier bei einem anerkannten Rücknahmesystem registrieren zu lassen. Das ist eigentlich nicht neu, denn auch bisher bestand für Händler die Pflicht, Verpackungen von Kunden zurückzunehmen und auf eigene Kosten zu entsorgen. Doch in der Praxis nahm kaum ein Kunde den Anspruch auf Rücknahme von Geschenkpapier oder Kartons in Anspruch.

Durch das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) ändert sich diese rein formelle Handhabung für Händler grundlegend: Zur Vermeidung von Verpackungsmüll sind ab dem 01. Januar 2019 unter anderem Ladenbesitzer und Einzelhändler verpflichtet, sich an einem flächendeckenden Rücknahmesystem zu beteiligen. Sämtliche Verpackungen müssen nachweislich bei einem Rücknahmesystem registriert und Lizenzabgaben zur Entsorgung im Voraus entrichtet werden. Dadurch wird gewährleistet, dass nur noch Verpackungen und damit auch Geschenkpapier im Umlauf sind, die bei einem dualen System registriert wurden und damit recycelt werden.

Wer ist vom neuen Verpackungsgesetz betroffen?

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist für jeden gewerblich tätigen Händler verpflichtend. Besonders Online-Händler sind von der neuen Gesetzgebung betroffen, bei denen logischerweise besonders viel Verpackungsmaterial anfällt. Doch auch für den stationären Handel gilt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG), wenn auch mit weitaus wenigeren Auswirkungen. Unabhängig von Umsatz und Geschäftsgröße muss das gesamte Verpackungsmaterial nachweislich angemeldet sein. Dabei fallen unter den Sammelbegriff “Verpackung” nicht nur Verkaufs- und Transportverpackungen sowie Füllmaterial, sondern auch Geschenkpapier, Blumenfolie und anderes Verpackungsmaterial, das Sie bei MT Geschenkpapier erwerben können.

Welche Pflichten haben Einzelhändler durch das Verpackungsgesetz 2019?

Alle Hersteller und Händler, die “systembeteiligungspflichtige” Verpackungen und damit auch Geschenkpapier an den privaten Endverbraucher vertreiben, unterliegen jetzt einer Registrierungspflicht. Dabei umfasst der Begriff “systembeteiligungspflichtig” mit Ausnahme von einigen wenigen Großverpackungen so gut wie jedes Verpackungsmaterial inklusive Geschenkpapier online von MT Geschenkpapier. Registrieren müssen sich Händler elektronisch in das Verpackungsregister LUCID. Dies geschieht über die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZVS).

Die neue Verpackungsverordnung 2019: Was müssen Einzelhändler beachten?

Jeder Ladenbesitzer, der Waren verkauft und für den Kunden in Geschenkpapier oder eine Geschenktüte verpackt, muss laut dem neuen Verpackungsgesetz (VerpackG) vorab für die Entsorgung der Verpackung zahlen. Betroffen von der neuen Regelung sind alle Arten von Verpackungsmaterialien einschließlich Tragetaschen wie Geschenktüten und Geschenkpapier. Um der Verpackungsverordnung 2019 gerecht zu werden, müssen Händler im stationären Handel den Nachweis erbringen, dass sämtliches Einpackpapier und Verpackungsmaterial ordnungsgemäß angemeldet ist und eine Lizenzgebühr durch ein anerkanntes Rücknahmesystem für die Entsorgung entrichtet wird. Fehlt der Nachweis, drohen empfindliche Bußgelder. Die Höhe der Lizenzentgelte richtet sich nach Menge und Art der in den Umlauf gebrachten Verpackungsmaterialien. Zu Kalkulation der Kosten sind online entsprechende Rechner verfügbar.

Tipps zum Verpackungsgesetz für Einzelhändler?

Um eventuelle Bußgelder zu vermeiden, raten wir von MT Geschenkpapier unseren Kunden das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) genau einzuhalten. Denn wer die Regelungen der neuen Verordnung missachtet, begeht einen Rechtsverstoß und macht sich strafbar. Bei Verstoß gegen das Verpackungsgesetz 2019 besteht zudem die Gefahr, eine Abmahnung durch einen Wettbewerber zu erhalten. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie als Einzelhändler oder Ladenbesitzer Ihren Verpflichtungen in Sachen Recycling nachkommen. So steht dem reibungslosen Ablauf des neuen Rücknahmesystems nicht im Wege und Sie können auch weiterhin entspannt Geschenkpapier günstig online kaufen im MT Geschenkpapier Onlineshop.